Mietwagen und Winterreifen in DeutschlandGesetzliche Regelung Ab dem 1. Mai 2006 gilt in Deutschland eine eingeschränkte Winterreifenpflicht. Das bedeutet, dass der Fahrer für eine den Wetterverhält- nissen angemessene Bereifung zu sorgen hat. Wer bei Eis und Schnee mit Sommerreifen fährt, kann u.U. mit einem Bußgeld von 20 EUR belegt werden, wer den Verkehr behindert, sogar mit 40 EUR. Ausserdem riskiert man bei einem Unfall seinen Versicherungsschutz zu verlieren, wenn man nicht mit einer geeigneter Bereifung fährt. Im Gegensatz zu skandinavischen Ländern besteht aber keine generelle Verpflichtung, dass Fahrzeug mit Winterreifen auszustatten. Winterreifen bei Mietwagen? Da sich nur um eine eingeschränkte Winterreifenpflicht handelt, sind Autovermieter nicht dazu verpflichtet, Ihre Fahrzeugflotte auf Winterreifen umzurüsten. Manche Vermieter rüsten Ihre Fahrzeuge im Winter zwar von alleine um, bei den meisten gehören Winterreifen aber nicht zur Grundausstattung des Autos und müssen bei Buchung zusätzlich gewünscht werden. In beiden Fällen berechnen Vermieter für die Ausstattung eine zusätzliche Gebühr (auch dann, wenn der Wagen bereits von Haus aus mit Winterreifen ausgerüstet ist). Generell gilt: Ohne entsprechenden Hinweis müssen Winterreifen immer zusätzlich beim Vermieter vor Ort bezahlt werden.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Buchung die Mietbedingungen gründlich durchzulesen. Mietwagen inklusive Winterreifen Fast alle Veranstalter haben während der Wintersaison auch Angebote inklusive Winterreifen im Programm. Am einfachsten erkennen Sie solche Angebote an einem entsprechenden Zusatz im Fahrzeugnamen (Winterreifen). Zwar sind diese etwas teurer, aber immernoch günstiger als Winterreifen direkt vom Vermieter zu beziehen. Bei allen anderen Fahrzeugen ohne entsprechenden Zusatz gelten ausnahmslos die Bedingungen der Vermieter (siehe oben). Am einfachsten finden Sie Angebote inklusive Winterreifen über unseren Suchfilter! |
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