Rückerstattung und Reklamation:
Im Falle einer Reklamation oder im Schadensfall die Rückerstattung der Selbstbeteiligung, können Sie sich entweder an uns oder direkt an den Veranstalter selbst wenden.
Hat Ihnen der Vermieter unberechtigter Weise eine bereits im Preis enthaltene Leistung berechnet oder Sie haben ein kleineres Fahrzeug als gebucht erhalten (Sie können in diesem Fall die Differenz zur gebuchten Kategorie einfordern), benötigt der Veranstalter folgende Unterlagen, um den Vorgang bearbeiten zu können:
- Reiseunterlagen (Voucher)
- Den Mietvertrag zwischen Ihnen und der Autovermietung
- Die Kreditkartenabrechnung, aus welcher die Abbuchung des Vermieters hervorgeht
Senden Sie uns diese Unterlagen am besten eingescannt per Email an unser Service-Team. Diese werden dann von uns an den zuständigen Veranstalter weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung des Vorgangs zwei bis vier Wochen in Anspruch nehmen kann.
Sollten Sie einen Unfall bzw. einen Schaden an Ihrem Mietfahrzeug verursacht haben, benötigt der Veranstalter für die Bearbeitung noch mindestens die folgende Unterlagen:
- Schadensbericht der Autovermietung
- Werkstattrechnung (falls vorhanden)
- Polizei- / Unfallbericht
Hinweis: Bitte heben Sie während der Mietdauer alle relevanten Unterlagen auf (z.B. Tankquittungen, etc.), damit Sie im Zweifelsfall alles, was mit dem Mietwagen zu tun hat, auch belegen können.
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