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Autovermietung (Definition):

Eine Autovermietung ist ein Unternehmen, das gegen Gebühren Kraftfahrzeuge vermietet. Besonders bekannt ist die Autovermietung im PKW-Bereich. Die Autovermietung hat zum Ziel, dass ein Kraftfahrer ein Fahrzeug anmietet, um mit diesem selbst fahren zu können. Bei einem Mietwagen nach dem PBefG wird ein Fahrzeug angemietet, wobei ein Fahrpreis für eine festgelegte Fahrstrecke (ähnlich dem Taxi) meist vor Antritt der Fahrt ausgehandelt wird. Heute üblicher ist es, bei einer Autovermietung ein Kraftfahrzeug für eine festgelegte Dauer zu mieten.

Inhaltlich ist der Begriff Autovermietung und der Begriff Mietwagen nicht gleichzusetzen, da der Mietwagen dem Personenbeförderungsgesetz (§ 49 Abs. 4 PBefG) unterliegt und eine Form des Gelegenheitsverkehrs ist. Die bundesrechtlich maßgebliche Regelung für Autovermietung lautet: Verordnung über die Überwachung von gewerbsmäßig an Selbstfahrer zu vermietenden Kraftfahrzeuge und Anhänger vom 21. Juli 1969 (BGBl I S. 875).

Die größten Unternehmen im Bereich Autovermietung sind in Deutschland: Hertz, Sixt, Europcar, Avis, Budget, Buchbinder, National/Alamo Car Rental, Autovermietung Terstappen und Thrifty.

Mehr zum Thema: http://de.wikipedia.org/wiki/Autovermietung